Zum Inhalt springen
Kister & Partner
Gesellschaft für Finanz- und Wirtschaftsberatung m.b.H.
 

Hahlweg 2a
36093 Künzell (Fulda)

Tel: 0661/9399-0

info@kister-partner.de

Alte Führerscheine

Millionen deutsche Autofahrer müssen in den kommenden Jahren ihren Führerschein umtauschen. Grund ist eine EU-Richtlinie. Was es zu beachten gilt und wer seinen „Lappen“ gegen einen neuen umtauschen muss, erklärt nun ein Automobilclub.
Wer in Deutschland mit einem Auto auf die Straße will, braucht nicht nur eine Haftpflichtversicherung, sondern natürlich auch einen Führerschein. Doch alte Dokumente werden in den kommenden Jahren ihre Gültigkeit verlieren, so berichteten kürzlich übereinstimmend mehrere Medien. Anlass ist eine EU-Richtlinie, die gewährleisten soll, dass ab 2033 europaweit einheitliche und fälschungssichere Dokumente benutzt werden. So soll Missbrauch verhindert werden.
Für die betroffenen Autofahrer bedeutet das: Sie müssen ihren „alten Lappen“ abgeben. Betroffen sind jene Papierführerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden. Aber auch sogenannte Checkkarten-Führerscheine von 1999 bis Mitte Januar 2013, die ebenfalls nicht die Anforderungen erfüllen. Aber keine Sorge: eine neue Führerscheinprüfung ist nicht erforderlich. Allerdings müssen die Betroffenen eine Verarbeitungsgebühr von 25 Euro einplanen.
Wann und wie aber müssen die Führerscheine umgetauscht werden? Das ist noch nicht klar geregelt. Einen Vorschlag des Verkehrsausschusses der Bundesregierung wird aktuell vom Bundesrat diskutiert. Demnach wäre eine stufenweise Umsetzung angedacht. Die Geburts-Jahrgänge 1953 bis 1958 müssten ihre Dokumente bis zum 19. Januar 2022 umtauschen, die Jahrgänge 1959 bis 1964 bis zum 19. Januar 2023 und so weiter, bis schließlich zum Jahr 2033 alle ein neues Dokument haben. Lediglich wer vor 1953 geboren wurde, kann seine alten Dokumente vorerst behalten.
Es ist also noch Zeit, bis die Dokumente gewechselt werden müssen. Das geschieht in der Regel mit dem Personalausweis, einem biometrischen Passfoto sowie dem alten Führerschein. Wurde der Schein ursprünglich in einem anderen Ort erworben, bedarf es noch einer sogenannten Karteikartenabschrift.

Nach oben scrollen