Zum Inhalt springen
Kister & Partner
Gesellschaft für Finanz- und Wirtschaftsberatung m.b.H.
 

Hahlweg 2a
36093 Künzell (Fulda)

Tel: 0661/9399-0

info@kister-partner.de

Drohnen – nicht ohne Versicherung!

Die Drohne boomt! Zum Jahresende 2017 waren bereits mehr als 500.000 Kopter im Einsatz, so berichtet die Deutsche Flugsicherung. Die kleinen Flugobjekte werden nicht nur für spektakuläre Foto- und Filmaufnahmen in luftigen Höhen verwendet, sondern auch, um etwa Schornsteine und Dächer zu reparieren. Aber wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?
Fest steht: Wer eine Drohne sein eigen nennt, der darf sie nicht ohne Haftpflicht-Schutz fliegen lassen. Das empfehlen nicht nur Versicherungsexperten, sondern das schreibt sogar der Gesetzgeber vor. Grundlage ist § 43 Absatz 2 des Luftfahrtverkehrsgesetzes. Darin ist die Versicherungspflicht für Drohnen festgehalten.
Das bedeutet freilich nicht, dass jede Privatperson eine eigenständige Drohnenversicherung braucht. Ein gewisser Grundschutz ist manchmal bereits in der Privathaftpflicht-Police enthalten. Das gilt freilich nur, wenn die Leistung explizit in den Vertragsbedingungen genannt wird. Gerade wer einen älteren Vertrag hat, sollte prüfen, ob seine Haftpflicht für Drohnen greift. Dabei ist auf das Gewicht zu achten, denn oft sehen die Verträge hier strenge Grenzen vor, etwa bis 1,5 Kilogramm.
Wer seine Drohne aber gewerblich verwendet, der kommt um eine eigenständige Police nicht herum. Hier ist Vorsicht geboten: Mitunter wird schon das Anfertigen von Luftaufnahmen als gewerbliche Nutzung gewertet. Dabei bietet eine eigenständige Drohnen- oder Quadrocopter-Versicherung mitunter Leistungen, die eine Privathaftpflicht eben nicht beinhaltet, etwa eine Art Kasko-Baustein. Der Preis richtet sich in der Regel nach Größe bzw. dem Gewicht der Drohne, dem Einsatzort sowie der Art der Verwendung. 
Experten schätzen, dass derzeit etwa jede fünfte Drohne in Deutschland ohne Haftpflicht-Schutz gesteuert wird. Die Folgen können dramatisch sein, wenn z. B. eine Drohne versehentlich in ein Auto steuert und der Fahrer so die Kontrolle verliert, oder wenn eine Drohne gar einen „richtigen“ Helikopter beschädigt. Schnell können da die Schadenforderungen in Millionenhöhe gehen.
Aus diesem Grund müssen auch strenge Sicherheitsregeln beachtet werden. Die Drohne darf nicht über Industrie- und Bahnanlagen, Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten und in Kontrollzonen von Flughäfen genutzt werden. Bei vorliegendem Versicherungsschutz und einem Drohnengewicht unter 5 Kilogramm darf die Drohne bis zu 100 Meter über dem Boden aufsteigen. Wer dagegen verstößt, muss ein Bußgeld bis 50.000 Euro fürchten.

Nach oben scrollen