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Kister & Partner
Gesellschaft für Finanz- und Wirtschaftsberatung m.b.H.
 

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Eis und Schnee – versichert?

Der Winter hält einige Regionen Deutschlands weiter in Atem. In mehreren Regionen Bayerns musste aufgrund der Schneemassen Katastrophen-Alarm ausgerufen werden, in manchen Regionen wie Bad Tölz ist der öffentliche Verkehr zusammengebrochen. Anlass, auf ein wichtiges Thema für Hausbesitzer hinzuweisen: Nimmt das Dach durch die Schneemassen Schaden, sollte man eine Elementarschadenversicherung besitzen.
Wenn das Eigenheim durch Schneedruck und Dachlawinen Schaden nimmt, reicht eine Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht aus. Für diese Risiken muss eine extra Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Sie kann oft als Zusatzschutz zu einer Wohngebäude-Police hinzugekauft werden, ist aber auch als eigenständiger Vertrag erhältlich.
Speziell für die Menschen in Bayern und in der Alpenregion bedeuten die aktuellen Schneemassen derzeit ein existentielles Risiko. Die Anwohner werden aufgerufen, ihre Dächer von den Schneemassen zu räumen, bevor das hohe Gewicht die Dächer zum Einsturz bringt.
Speziell Flachdächer sind gefährdet: Hier kann der Schnee nicht abrutschen, sondern sammelt sich ungehindert in immer höheren Schichten. Schon eine 10 cm dicke Schneeschicht kann über 100 Kilogramm wiegen! Und 20 Zentimeter Schnee erreichen das Gewicht eines Elefanten. Wenn im Obergeschoss Risse in der Verkleidung auftreten oder Türen plötzlich klemmen, kann das schon ein ernster Hinweis auf Schäden am Dach sein.
Wer das Dach räumen will, sollte aber die eigene Gesundheit nicht aufs Spiel setzen. Grundsätzlich gilt: Nie ungesichert das Dach besteigen! So kann es unter den Schneemassen auch glatt sein oder der Schnee an Schrägdächern lawinenartig abrutschen. Wer nicht weiß, ob am Haus wirklich Gefahr besteht, sollte einen Fachmann zur Begutachtung bestellen – Ansprechpartner können etwa das örtliche Bauamt, professionelle Räumdienste oder die Feuerwehren sein.
Hausbesitzer müssen auch Sorge tragen, dass Passanten nicht zu Schaden kommen, und den Gehweg räumen. Wird doch eine fremde Person von einem herabstürzenden Eiszapfen oder einer Dachlawine verletzt, leistet die private Haftpflichtversicherung nur in bestimmtem Umfang: nämlich dann, wenn der Immobilienbesitzer selbst in dem Haus wohnt. In vielen Fällen muss für solche Schadensersatz-Forderungen aber eine eigenständige Haus- oder Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen werden. Hier hilft ein Beratungsgespräch, auch im Winter vor Schadensersatz geschützt zu sein. Wird das Auto von Schnee beschädigt, leistet die Vollkasko.

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