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Kister & Partner
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„Grüne Karte“ wird weiß

Seit 55 Jahren gibt es sie nun schon – die die Grüne Versicherungskarte, die in vielen Ländern als Nachweis einer KFZ-Haftpflichtversicherung gebraucht wird. Wie der Gesamtverband des Versicherungswirtschaft (GDV) nun aber aktuell informiert, wird die Karte ab dem 01. Juli 2020 weiß statt grün. Sie kann dann leichter durch den Versicherungsnehmer bezogen werden.
Council of Bureaux: Dachorganisation für ausländischen KFZ-Haftpflichtschutz
Für manche Länder ist sie unentbehrlich, für viele Länder zudem empfohlen: Die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK) – durch ihre Farbe auch „Grüne Versicherungskarte“ genannt. Bereits seit 1965 dient diese Karte dem Nachweis über einen KFZ-Haftpflichtschutz bei Einreise ins Ausland mit eigenem Auto. Vor der Existenz dieser Karte war es schwer, die oft uneinheitlichen gesetzlichen Bedingungen und unterschiedlichen Regulierungspraktiken verschiedener Länder unter einen Hut zu bringen. Beim Passieren der Grenze musste stets eine neue Police abgeschlossen werden, zudem war die Regulierung der Schäden über Grenzen hinweg oft schwer. Um diesem Problem zu begegnen, gründeten verschiedene Länder Europas sowie einige Anrainer-Staaten eine Dachorganisation, den Council of Bureaux (CoB).
In Verantwortung der Versicherer, die für die nationalen Unterorganisationen zuständig sind, sichert der Council of Bureaux das Grüne-Karten-System – ausländische Fahrer garantieren über die Grüne Karte stets den Haftpflichtschutz zu jenen Bedingungen, die im Gastland gelten. Deutsche Unterorganisation des Council of Bureaux (CoB) ist der Verein „Deutsches Büro Grüne Karte e.V.“ (DBGK). Das Büro kümmert sich um die Ausgabe der Karte an die Versicherer zur Weiterleitung an die deutschen Kunden.
Das DBGK hat zudem aber auch die Aufgabe, als „behandelndes Büro“ Ersatzansprüche zu bearbeiten, wenn in Deutschland ein ausländischer Fahrer einen Unfall verursachte. Außerdem richten die ausländischen Büros ihre Forderungen an das deutsche Büro, wenn ein deutscher Fahrer im Ausland einen Unfall verursachte.
In vielen Ländern reicht das Nummernschild
In Verantwortung der Versicherer unterhalten mittlerweile 48 Länder ein Büro für diese Organisation. In vielen der Länder aber ist es aufgrund des sogenannten Kennzeichenabkommens von 1991 gar nicht mehr notwendig, die Karte mitzuführen – es reicht bereits ein gültiges KFZ-Kennzeichen.
Nur für folgende Mitgliedsstaaten ist demnach das Mitführen der Karte noch Pflicht: Albanien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Tunesien, Türkei sowie Weißrussland.
Karte wird weiß: Sie kann nun selbst ausgedruckt werden
Da die Karte die Schadenregulierung erleichtern kann, empfiehlt der GDV, sie auch in den anderen Ländern bei Reisen dabei zu haben. Sind doch wichtige Informationen auf der Karte verzeichnet, die bei einer schnellen Schadenabwicklung helfen können. Und es wird in Zukunft einfacher, die Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK) zu bekommen. Denn aus grün wird ab Juli 2020 weiß: Nach 55 Jahren erhält die „Grüne Karte“ eine neue Farbe.
Die Veränderung soll es erleichtern, eine solche Karte zu erhalten: Die Versicherer können sie nun auch als PDF versenden. Und der Kunde kann sich diese PDF einfach selbst ausdrucken. Dies ist eine Verbesserung sowohl für den Versicherer als auch den Kunden – denn bisher wurden die Grünen Karten entweder per Post zugeschickt oder die Karte mussten beim Versicherer abgeholt werden.
Trotz weißer Farbe aber: Der Name bleibt gleich. Die Grüne Karte heißt auch mit weißem Anstrich noch „Grüne Karte“. Auch weist der GDV darauf hin: In Ländern, in denen die Karte noch verpflichtend ist, muss ein Ausdruck mitgeführt werden. So würde es zum Beispiel nicht reichen, einfach die PDF-Datei per Handy vorzuzeigen.

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