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Kister & Partner
Gesellschaft für Finanz- und Wirtschaftsberatung m.b.H.
 

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Höhere Erwerbsminderungsrente

Zum 1. Februar 2019 traten einige gesetzliche Änderungen in Kraft. Eine wichtige betrifft die Erwerbsminderungsrente. Wer erwerbsunfähig ist, kann auf etwas mehr Geld hoffen – doch eine Zusatzvorsorge bleibt trotzdem wichtig. Zudem gilt die Verbesserung nur für Neurentner.
Wer in Deutschland erwerbsunfähig wird und mindestens fünf Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, der hat Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Weil diese Menschen aber ein hohes Armutsrisiko haben, hat der Gesetzgeber nachgebessert und Neurentner bessergestellt. Wirksam wird die Neuregelung zum 1. Februar 2019, gilt aber rückwirkend zum Jahresanfang, wie mehrere Medien berichten.
Konkret sieht die Reform so aus, dass die Zurechnungszeit für Renten bei Erwerbsminderung neu ermittelt wird. Bisher wurde zugrunde gelegt, der Betroffene hätte bis zu einem Alter von 62 Jahren und drei Monaten weitergearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt. Diese sogenannte Zurechnungszeit wird nun so gewertet, als würde sie nach 65 Jahren und acht Monaten enden. So kann ein Durchschnittsverdiener auf rund 90 Euro mehr Rente im Monat hoffen.
Die neue Regel gilt rückwirkend für alle, die ab 1.Januar 2019 erstmals Anspruch auf eine solche Rente haben. Die Zurechnungszeit wird künftig schrittweise weiter angehoben, bis sie 2031 dann 67 Jahre erreicht.
Dennoch sollte die aktuelle Reform nicht dazu veranlassen, den Berufsunfähigkeits-Schutz zu vernachlässigen. Denn der konkrete Beruf ist über die gesetzliche Erwerbsminderungsrente gar nicht abgesichert. Was bedeutet Erwerbsminderung eigentlich? Betroffene Personen können nicht länger als sechs Stunden pro Tag arbeiten: und das in irgendeinem Beruf, unabhängig von Einkommen und Status.
Doch selbst dann hat man nur Anspruch auf eine deutlich reduzierte Leistung. Die Rente wegen voller Erwerbsminderung gibt es sogar erst, wenn weniger als drei Stunden Arbeit täglich möglich sind. Das bedeutet, man kann auch auf Hilfstätigkeiten verwiesen werden. Erleichterte Bedingungen gibt es nur für Menschen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden.
Dass die gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung ein Armutsrisiko bedeutet, zeigt auch der konkret ausgezahlte Betrag. Im Schnitt erhielten Rentner, die im letzten Jahr erstmals erwerbsunfähig wurden, 716 Euro im Monat. Beinahe jeder sechste Erwerbsunfähigkeits-Rentner war zusätzlich auf Grundsicherung angewiesen, weil das Geld zum Leben nicht reichte. Hier gilt: Vorsorgen ist wichtig, beispielsweise mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Lassen Sie sich beraten!

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