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Riester-Rente: Zulagenstelle verrechnet sich

Dass es bei der Riester-Förderung auch zu Problemen kommen kann, zeigt ein aktueller Vorgang bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Aufgrund einer Panne wurden Zulagen für Sparer zu Unrecht zurückgebucht. Betroffen sind ungefähr 22.000 Personen. Ein Grund, die Riester-Unterlagen regelmäßig im Blick zu behalten.
Panne bei der Rentenversicherung! Aufgrund eines technischen Fehlers haben Rentenversicherungs-Träger zu spät an die zuständige Stelle gemeldet, dass Personen Anspruch auf eine Riester-Förderung haben. Und prompt wurden die Zulagen für 2017 zurückgebucht. Betroffen seien rund 22.000 Personen, so bestätigte ein Sprecher dem Fachportal „Versicherungsmagazin“. Sie müssen nun unter Umständen damit rechnen, dass das Finanzamt eine Steuernachzahlung verlangt, wenn sie Steuervorteile durch Riester geltend machten. Die entsprechenden Personen sollen nun informiert werden, damit der Fehler korrigiert werden kann.
Fehler passieren … deshalb Vorsicht!
Der Vorgang zeigt erneut: Auch wenn es durchaus gute Gründe gibt, einen Riester-Vertrag abzuschließen, so ist die staatlich geförderte Altersvorsorge noch immer sehr bürokratisch organisiert. Zuständig für die Riester-Förderung ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).
Um die vollumfängliche Förderung zu erhalten, hat der Staat vorgeschrieben, dass mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens in den Vertrag eingezahlt werden müssen. Doch auch Geringverdiener können förderfähig riestern, wenn sie mindestens den Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr einzahlen.
Dabei gibt es schon Erleichterungen im Sinne des Versicherten. Viele Riester-Sparer haben einen sogenannten Dauerzulagenantrag über ihren Versicherer abgeschlossen. Dann muss die Riester-Förderung nicht jedes Jahr neu beantragt werden. Der Betrag wird dann automatisch Jahr für Jahr dem Riester-Konto gutgeschrieben. Eigentlich eine gute Sache.
Und doch sollten die Sparer die jährliche Kontoinformation kontrollieren, die ihnen die Versicherer verpflichtend zusenden müssen. Denn einerseits sollte geprüft werden, ob die Förderfähigkeit noch besteht. Schon eine kleine Gehaltserhöhung kann dazu führen, dass die vier Prozent nicht mehr erfüllt sind.
Andererseits passieren auch der Rentenversicherung Fehler. Und die können eben den Verlust der Förderung bedeuten. Hier sollte man nichts dem Zufall überlassen und die Daten genau abgleichen. Ein Versicherungsexperte kann hierbei behilflich sein. Und nicht nur die Riester-Bescheide sollten gegengelesen werden, auch die Information zur gesetzlichen Rente. Leider kommt es auch hier immer wieder zu Fehlberechnungen.

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