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„Verwahrentgelt“ für Bankkonten

Immer mehr Banken berechnen ihren Privatkundinnen und -kunden einen Strafzins, wenn sie Geld auf dem Giro- oder Tagesgeldkonto parken. Griffen zunächst regionale Sparkassen und Volksbanken/Raiffeisenbanken zu, so erheben nun auch zunehmend Privatbanken ein solches „Verwahrentgelt“.
Die Zahl der Geldinstitute, die ihren Privatkunden Strafzinsen in Rechnung stellen, steigt stark an. Das zeigt eine Analyse des Portals biallo.de, das hierfür 1.300 Banken untersucht hat. Waren im Juli 2019 noch 30 Institute betroffen, so kletterte die Zahl nun Mitte September 2020 auf 214 Institute.
Grund ist, dass die Institute die Niedrigzins-Politik der Europäischen Zentralbank (EZB) weitergeben: Auch sie müssen einen Einlagezins zahlen, wenn sie überschüssige Mittel bei der EZB lagern. So soll erreicht werden, dass Banken mehr Kredite vergeben und damit die Wirtschaft ankurbeln.
Zunehmend private Institute betroffen
Eine Tendenz lässt sich erkennen: Hatten zunächst regionale Sparkassen und Volksbanken einen Strafzins erhoben, so betrifft dies nun zunehmend auch überregionale private Geldhäuser. So sind unter jenen Instituten, die aktuell 0,5 Prozent berechnen, unter anderem die Deutsche Bank, die Commerzbank und die Postbank, berichtet das Webportal.
In der Regel muss man dieses „Verwahrentgelt“ aber erst bezahlen, wenn man hohe Vermögen hat: bei der Commerzbank für Neukunden ab 100.000 Euro, bei der Deutschen Bank ebenfalls ab 100.000 Euro auf Girokonto, Tagesgeld- und Verrechnungskonto.
Laut einem Urteil des Landgerichtes Tübingen ist es den Banken aber nicht erlaubt, bei Tages- und Festgeldern einfach nachträglich Zinsen zu erheben und im Kleingedruckten zu verstecken. Deshalb gelten die Regeln oft bei Neuabschluss eines Kontos (Az. 4 O 187/17).
Dennoch ist Vorsicht geboten, denn die Institute weisen ihre Strafzinsen nicht immer transparent aus. Beim Girokonto sind sie nicht in der sogenannten Entgeltinformation gemäß Zahlungskontengesetz (ZKG) enthalten, so kritisieren die Verbraucherzentralen: auch, weil der Gesetzgeber hier sehr lasche Regeln vorschreibt. Im Zweifel gezielt beim Bankhaus anfragen, ob das eigene Konto betroffen ist!
Auch Firmenkunden betroffen
Ein Problem sind die Negativzinsen auch für kleine und mittelständische Unternehmen. Denn die Zahl der Banken, die Firmenkunden zur Kasse bitten, ist sogar noch größer: 301 Institute sind betroffen! Da wundert es kaum, dass der Mittelstand auch darunter leiden muss. Laut einer Forsa-Umfrage musste 2018/19 jedes dritte deutsche Unternehmen bereits ein Verwahrentgelt an die Bank entrichten. Hier lohnt ein Vergleich, ob man bei anderen Instituten das Geld günstiger hinterlegen kann.
Wer sein Konto gar für die Geldanlage nutzt, kann sich zudem über Alternativen informieren. Denn Zinsen gibt es aktuell weder für das Girokonto noch für Tagesgeldkonten.

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