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Was ab 2022 beim Führerschein beachtet werden muss

Eine EU-weite Reform bewirkt, dass alte Führerscheine in den nächsten Jahren nach und nach ungültig werden. Davon betroffen sind zunächst die alten „Lappen“: Führerscheine auf Papier. Doch auch bei denen, die bereits eine Chipkarte besitzen, muss unter Umständen der Führerschein umgetauscht werden. Betroffen sind über 43 Millionen deutsche Autofahrer.
Bald wird es vorbei sein mit dem Dokument, das gemeinhin als „Lappen“ oder „Fleppen“ bekannt ist. Denn was viele Deutsche nicht wissen: Alte Führerscheine, die noch auf Papier gedruckt sind, verlieren in den kommenden Jahren ihre Gültigkeit. Grund ist eine Reform der EU. Künftig soll es auf europäischem Gebiet innerhalb der EU-Grenzen einheitliche Führerscheine geben, die jeder Polizist bzw. jede Polizistin auch sofort als solchen erkennen kann. Denn bisher herrschte hier oft Chaos. Vor allem Fälschungen solcher Dokumente waren nicht leicht zu erkennen.
Die Reform erfordert aber, dass viele deutsche Autofahrer ihr altes Dokument umtauschen. Und das sind eigentlich fast alle: 43 Millionen Menschen sind davon betroffen, so informierte kürzlich die „Stiftung Warentest“. Weil es aber die Behörden absolut überfordern würde, wenn alle Bürger gleichzeitig ihren Führerschein umtauschen wollen, soll das Ganze gestaffelt ablaufen. Zunächst müssen alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Wann sie aussortiert werden, darüber entscheidet der Geburtsjahrgang:

1953–1958: Umtausch bis zum 19. Januar 2022
1959–1964: Umtausch bis zum 19. Januar 2023
1965–1970: Umtausch bis zum 19. Januar 2024
1971 oder später geboren: Umtausch bis zum 19. Januar 2025
Ein besonderer Schutz besteht jedoch für Seniorinnen und Senioren. So sind alle vom Umtausch befreit, die vor 1953 geboren wurden. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass diese Menschen ohnehin nicht mehr lange Auto fahren. Eine gewagte These: Immerhin sind viele davon erst 68 Jahre alt oder ein wenig älter. Dennoch profitieren diese erfahrenen Fahrerinnen und Fahrer von einer Art „Bestandsschutz“.

Kein neues Dokument: Der Versicherungsschutz ist nicht gefährdet

Wer jetzt aber aufschreit „Muss ich dann für das neue Dokument auch eine neue Führerschein-Prüfung absolvieren?“, der kann beruhigt werden: natürlich nicht. Lediglich das Ausweis-Dokument verliert seine Gültigkeit, die Fahrerlaubnis selbst bleibt gültig. Wer kein aktuelles Dokument hat und von der Polizei kontrolliert wird, muss auch keine exorbitant hohen Strafen zahlen. Es wird ein Ordnungsgeld von zehn Euro fällig. Auch der Versicherungsschutz sollte nicht gefährdet sein, da man ja die Führerschein-Prüfung bereits erfolgreich absolviert hat.
Was Viele als ärgerlich empfinden könnten: Stand jetzt ist durchaus ein wenig Aufwand notwendig, um das Dokument umzutauschen. Hierfür muss die lokale Führerscheinstelle aufgesucht werden. Mitzubringen sind der alte Führerschein, ein gültiger Personalausweis sowie ein aktuelles biometrisches Bild. Und leider auch rund 25 Euro Bearbeitungsgebühr. Übrigens: Auch alte Plastikkarten werden ungültig. Hier wird der Umtausch jedoch erst ab dem 19. Januar 2026 gestaffelt erfolgen.

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