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Zusatzbeitrag KV

Eine gute Nachricht für Kassenpatienten: Auch 2019 wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen voraussichtlich stabil bleiben – trotz Alterung der Gesellschaft und steigenden Gesundheitskosten. Das prognostiziert die Chefin des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer. Grund ist die gute Konjunktur und die Entwicklung der Löhne, so dass mehr Menschen hohe Beiträge zahlen.
Im Jahr 2019 können gesetzlich Versicherte mit stabilen Beiträgen in der Krankenversicherung rechnen. Das prognostiziert die GKV-Chefin Doris Pfeiffer gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Mitteldeutschland (RND). Seit dem Jahresanfang 2015 dürfen die Kassen einen individuellen Zusatzbeitrag erheben, wenn ihr Geld nicht ausreicht. Aktuell liegt er bei 1,0 Prozent des Bruttolohnes.
Dieser Zusatzbeitrag wird auf den Grundbeitrag von 14,6 Prozent des Einkommens aufgeschlagen, den die Mitglieder der Kassen grundsätzlich zahlen müssen, gemeinsam mit den Arbeitgebern. Und es gibt eine weitere gute Nachricht. Bisher mussten die Beschäftigten diese Extra-Kosten komplett selbst zahlen. Das wird sich im Jahr 2019 ändern. Die Bundesregierung will auch die Zusatzbeiträge künftig wieder paritätisch finanzieren, d. h. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Kosten.
Erhöht der Krankenversicherer den Zusatzbeitrag, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht und können sich eine neue Krankenkasse suchen. Aber Achtung: Der Beitrag ist nicht das einzig entscheidende Kriterium. Nahezu 90 Prozent der Kassenleistungen sind zwar vom Gesetzgeber vorgeschrieben und müssen von allen Krankenkassen angeboten werden. Bei den restlichen zehn Prozent gibt es aber große Unterschiede, etwa beim Anrecht auf Vorsorgeuntersuchungen, Gesundheitskurse und homöopathische Behandlungen. Hier lohnt ein Blick auf den Leistungskatalog der Krankenkasse. Auch beim Service unterscheiden sich die Anbieter.
Darüber hinaus wurden viele Leistungen aus dem Katalog gestrichen, um die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten. Für diese Kosten müssen die Versicherten nun selbst aufkommen oder zumindest etwas zuschießen, z. B. bei Brillen, Zahnersatz oder bei der Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus. Hier können private Krankenzusatzversicherungen helfen, Leistungslücken der gesetzlichen Anbieter auszugleichen.
Auch ein kompletter Wechsel zu einem privaten Anbieter sollte geprüft werden, wenn die Voraussetzungen hierfür bestehen. Er garantiert die im Vertrag vereinbarten Leistungen ein Leben lang – ohne kürzen zu dürfen.

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